AGB

Bitte immer mindestens eine halbe Stunde vorher da sein,

damit eine Einweisung – die es immer gibt-

ohne Hektik ablaufen kann!

Allgemeine Charterbedingungen

§1. Ablauf

Die gesetzlich vorgeschriebene Einweisung und Rückgabe des Bootes ist in der Mietdauer zu berücksichtigen.

Der Mieter tritt in alle Haftungen und Verantwortungen eines Bootsführers ein.

Die Charterzeit beginnt mit Betreten des Stegs, spätestens jedoch zu der vereinbarten Startzeit und endet mit Verlassen des Stegs.

Bitte unbedingt eine halbe Stunde vor Charterbeginn da sein, da die Charterzeit zum Vereinbarten Zeitpunkt beginnt.

Be- & Entladen, Ein- & Aussteigen, die Einweisung in das Boot und die Ordnungsgemäße Rückgabe sind Bestandteil der Charterzeit.

Die erhobene Kaution muss in Bar bei Charterbeginn hinterlegt werden.

Stand Up Paddel – 20 Euro Kaution

Motorboot Rajo – 200 Euro Kaution

Motorboot Blue Sloep – 200 Euro Kaution

Pontomfamilie – 250 Euro Kaution

§2. Ausfall des Bootes

Bei Ausfall des Bootes ist der Mieter zu einer entsprechenden Charterminderung berechtigt, sofern er dem Vermieter den Ausfall unverzüglich mitteilt und die Ausfallgründe vom Vermieter zu vertreten sind. Im Zweifelsfall hat der Mieter nachzuweisen, dass die zum Ausfall führende Ursache vom Vermieter bzw. nicht von ihm zu vertreten ist.

§3. Verspätete Rückgabe

Bei Überschreitung der laut Chartervertrag (Motorboot Rajo) festgelegten Rückgabezeit fallen grundsätzlich 40,- € je angefangene Stunde an. Darüber hinaus trägt der Mieter zusätzlich anfallende Kosten, die z.B. durch Vertragsverletzung für einen Folgecharter oder Zusatzaufwand für den Vermieter entstehen können. Bei Überschreitung der Mietzeit bei unseren Stand Up Paddels werden pro angefangener Stunde 10 Euro fällig.

Der Mieter ist im Sinne einer Schadensminimierung angehalten, den Vermieter bei voraussichtlicher Überschreitung der vereinbarten Charterzeit möglichst rechtzeitig zu informieren.

Mit Unterzeichnung des Übergabeprotokolls bestätigt der Mieter die Übernahme des Bootes sowie des Zubehörs in einwandfreiem Zustand. Verborgene Mängel sind dem Vermieter unverzüglich nach Feststellung mitzuteilen, wobei der Vermieter dem Mieter unverzüglich Gelegenheit gibt, die Mängel zu beseitigen. Weitere Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.

Die gesetzlich vorgeschriebene Einweisung und Rückgabe des Bootes ist in der Mietdauer zu berücksichtigen.

§4. Haftung

Der Mieter haftet für alle Sach- und Personenschäden, die von Übernahme bis Rückgabe am Ort der Übernahme entstehen. Eigenmächtige Reparaturen dürfen nicht am Boot ohne Zustimmung des Vermieters durchgeführt werden. Verlust oder Beschädigung des Bootes, egal aus welchem Grund, sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Bei Rückgabe hat der Mieter fremdes Eigentum zu entfernen und haftet dafür. Das Boot wird in einem ordentlichen Zustand übergeben und muss in einem ordentlichen Zustand zurückgegeben werden. Die Endreinigung wird vom Vermieter durchgeführt. Im Falle grober

Verschmutzung, wie zum Beispiel Schlamm an Boot/Deck oder Anker oder verschmutzten Leinen, nicht entsorgtem Müll, behält der Vermieter sich das Recht vor, dem Mieter eine Endreinigungsgebühr in Höhe von 20,00 € in Rechnung zu stellen und mit der Kaution zu verrechnen.

Die Rücknahme erfolgt unter dem Vorbehalt einer vollständigen Überprüfung des ordnungsgemäßen Zustandes. Erfolgt die Rückgabe des Bootes nicht in ordnungsgemäßen, betriebsfähigen und kompletten Zustand, dazu zählt auch der Verlust oder die Beschädigung des Bootes oder der Ausstattung durch höhere Gewalt, wie z.B. Sturm, so ist der Vermieter berechtigt, diesen Zustand zu Lasten des Mieters herzustellen bzw. herstellen zu lassen. Er gibt dem Mieter Gelegenheit, unverzüglich eine Überprüfung durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Erfolgt die Überprüfung seitens des Mieters nicht unverzüglich, so ist der Vermieter berechtigt, die Beseitigung von Schäden vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen und alle entstandenen Kosten mit der Kaution zu verrechnen. Ist eine Instandsetzung des Bootes entsprechend Einschätzung des Vermieters nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll, so ist der Mieter verpflichtet, die Kosten der Neubeschaffung zu zahlen. Nach vollständiger Zahlung kann der Mieter Anspruch auf das beschädigte Boot / die Ausstattung geltend machen. In der Mietzeit entstandene Schäden am Boot, Verlust von Inventar, verursachte Fremdschäden oder Unfälle muss der Mieter dem Vermieters unverzüglich mitteilen. Verschweigt er diese bei Rückgabe des Bootes, so haftet er nachträglich, sobald der Schaden bemerkt wird.

§5. Pflichten des Mieters

Die Eigentumshinweise, Bootskennzeichen, und der Name am Boot dürfen weder entfernt noch abgedeckt werden. Der Mieter ist verpflichtet, das Boot nur selbst und entsprechend dem Chartervertrag, sowie bestimmungsgemäß einzusetzen und er hat es vor Überbeanspruchung zu schützen. Bei Verstoß trägt der Mieter die Seitens des Vermieters geltend gemachten Schadensersatzansprüche.

Bei An-Bordnahme von nicht angemeldeten Personen oder Tieren fallen pauschal je 100 Euro zusätzlich an.

Der Mieter ist verpflichtet Vorkehrungen und Schutzmaßnahmen dafür zu treffen, dass

unbefugte Dritte keinen Zugriff auf das Boot bekommen.

Verstöße wegen Ordnungswidrigkeiten im Charterzeitraum gehen zu Lasten des Mieters.

Schadensersatzansprüche seitens des Mieters jeder Art werden ausgeschlossen, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Vermieters beruhen.

Alkoholverbot für den Bootsführer!

Alle Boote sind haftpflichtversichert. Schäden am Boot gehen zu Lasten des Mieters, die dem Vermieter bezahlt werden müssen, wobei die Kaution damit verrechnet wird.

Grillen auf unseren Booten ist strengstens untersagt, bei Zuwiderhandlung behalten wir die Kaution in voller Höhe ein.

Der während der Mietzeit entstandene Müll muss vom Mieter entsorgt werden. Hierfür stellt der Vermieter keine Mülltonnen.

Der Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist der Gerichtsstand in Fürstenwalde Brandenburg.

§6. Allgemeine Einweisung

Der Vermieter und der Mieter verpflichten sich, an einer Einweisung unter gleichzeitiger Kontrolle aller technischen Funktionen und Prüfung des Vorhandenseins aller Ausrüstungsgegenstände ohne Zeitdruck teilzunehmen und ein Protokoll darüber zu unterzeichnen. Eine Probefahrt wird immer durchgeführt.

Dies gilt auch für alle Besitzer von Sportboot- und Segelscheinen.

Wir behalten uns es vor, Personen die wir für fahruntauglich halten, Aufgrund psychischer und physischer Mängel, nicht fahren zu lassen.

Dieser Zustand hebt aber nicht den Mietvertrag auf! Die Sicherheit geht vor!

Das Betreten der Stege, Ein-, Aussteigen usw. erfolgt auf eigene Gefahr. Der Mieter haftet für die ihn begleitenden Personen. Achtung beim Einsteigen. Das Biminigestänge ist kein Klettergerüst. Es hält nur das Bimini / das Klappverdeck – nicht das Gewicht ein- oder aussteigender Personen. Um die Polster der Boote zu schützen, ist das Schuhwerk vor betreten der Boote auszuziehen.

Auch für führerscheinfreie Boote gilt die Binnenschifffahrtsstraßenordnung, die „STVO“ auf dem Wasser. Die Sicherheitshinweise und die Sportbootvermietungsverordnung (an Bord – in der Bootsmappe) sind unbedingt zu beachten.

Mit Unterschrift bestätigt der Mieter vor Charterbeginn eine umfassende Einweisung erhalten zu haben. z.B. wurde auf folgendes verwiesen:

Das Führen des Bootes ist grundsätzlich nur innerhalb der Wasserstraßen, begrenzt durch rote und grüne Bojen, erlaubt. Insbesondere sind Flachwasserbereiche, teilweise gekennzeichnet durch gelbe Bojen, zu meiden.

Beim Verlassen der Wasserstraße ist kleinstmögliche Geschwindigkeit Pflicht (meist kleine Fahrt) und es ist ununterbrochen zu prüfen ob die Wassertiefe noch mindestens 1 m beträgt (z.B. mit Bootshaken oder Anker).

Das Befahren einer Wassertiefe von weniger als 1 m ist verboten.

Die wichtigsten Schilder kann man auch ohne detaillierte Kenntnisse richtig deuten. So sind die Geschwindigkeitsbegrenzungen einzuhalten, meist 9 km/h. Einfach zu deutende Schilder (z.B.: durchgestrichene Schiffsschraube = Durchfahrt für Motorboote verboten, durchgestrichener Anker = ankern verboten, durchgestrichener Poller = Anlegen verboten, doppelte Wellenlinie = Sog und Wellenschlag vermeiden) sind zu beachten.

Grundsätzlich gilt: alle Anderen haben Vorfahrt (Fähren, Berufsschifffahrt, kleine Boote ohne Motor, Dienstfahrzeuge, Segler, Kanu, etc.).

Im Verhältnis zu gleichrangigen Motorbooten gilt:„rechts vor links“. Im Zweifelsfall weichen Sie immer rechtzeitig mit einem für die anderen deutlich erkennbaren Kurs aus.

Falls Sie ankern oder anlegen (Baden, Essen, Gastanlieger, …) so haben Sie sicher zu stellen, dass sich das Boot nicht lösen kann und auch bei plötzlichem starken Wellengang nicht mit dem Steg o.a. festen Materialien in Berührung kommen kann, sondern die Berührung ausschließlich mit weichen Materialien wie den Fendern erfolgt. Sollte dies an einer Anker- oder Anlegestelle nicht möglich sein, so können Sie dort nicht ankern oder anlegen. Festmachen ist grundsätzlich nur an gekennzeichneten Stellen erlaubt (nicht an Schildern, Bäumen, Bojen …). Die Fender bleiben während der Fahrt immer außen am Boot befestigt.

Bei Baden vom Boot aus ist der Motor unbedingt auszuschalten.

Bei unsichtigem Wetter (Sicht unter 500 m) ist die Beleuchtung einzuschalten.

Bei aufkommenden Gewitter und oder starken Wind suchen Sie schnellstmöglich einen sicheren Liegeplatz auf (z.B. Hafen) und verlassen das Boot.

§7. Buchung-Reservierung-Stornierung

(1) Motorboote, SUP – Boards können im Voraus, ab einer Mietdauer von 2 Stunden, reserviert werden. Die Reservierung kann telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Sie ist gemäß BGB in jedem Fall für beide Seiten verbindlich. Der Vertrag kommt durch Antrag (Angebot) und Annahme (Reservierung, schriftlich oder mündlich) zustande. Da der Vermieter nach Vertragsabschluss sofort mit seiner Arbeit beginnt, verliert der Mieter, mit dessen ausdrücklicher Zustimmung, bei Vertragsabschluss sein vom Gesetzgeber gefordertes 14-tägiges Widerrufsrecht.

(2) Der Vermieter kann im Zusammenhang mit der Reservierung eine Anzahlung verlangen. Der Mieter kann bis zum 10. Tag vor dem Reservierungsdatum kostenfrei von seiner Reservierung zurücktreten. Tritt der Mieter nach dieser Frist von der Reservierung zurück, so besteht seinerseits eine Schadensersatzpflicht in Höhe von 50% des vereinbarten Mietpreises. Können die reservierten Boote (über den vorher reservierten Zeitraum) anderweitig vermietet werden, besteht keine Pflicht für Schadenersatzleistungen durch den Mieter.

(3) Der Vermieter ist verpflichtet, die reservierten Boote für den Zeitraum der Buchung zur Verfügung zu stellen. Sollte der Vermieter durch besondere Umstände zum Vertragsrücktritt gezwungen werden (Bsp. Motorschaden), so erhält der Mieter alle bis dahin geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurück.

§8. Sonstiges

Alle Vereinbarungen und Bestimmungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen in den Allgemeinen Charterbedingungen oder Reservierung, im Chartervertrag/ Übergabeprotokoll ungültig sein, so bleiben die übrigen gültig. Die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, welche dem den Beabsichtigtem wirtschaftlichen Zweck weitgehend gerecht wird.

Stand 2022